Dienstag, 17. Januar 2012


Kreuzfahrtschiffe müssen zertifiziert sein. Das Klassifizierungszertifikat nach SOLAS bescheinigt die Seetüchtigkeit und damit auch die Sicherheit der Passagiere. Dennoch zeigt das aktuelle Schiffsunglück im Mittelmeer, wie wichtig es ist, im Notfall gut informiert zu sein. Der ADAC hat die wichtigsten Verhaltenstipps zusammengestellt:
  - Gleich zu Beginn der Reise Orientierungspläne und Beschilderung
    studieren und anhand dieser feststellen, wo man sich im Schiff
    befindet und welcher der schnellste Fluchtweg ist. Diesen einmal
    abgehen.
  - Informieren, wo sich Rettungsboote, Rettungsinseln und
    Evakuierungsrutschen befinden.
  - Mit der Handhabung der Rettungswesten vertraut machen und
    prüfen, ob kleinere Westen für Kinder vorhanden sind. Baby- oder
    übergroße Rettungswesten erhält man bei der Crew.
  - Sicherheitshinweise unbedingt lesen und beachten.
Bei einem Notfall ertönt das Alarmsignal: sieben kurze Töne und ein langer Ton. Dann gilt: Ruhe bewahren und den Anweisungen der Crew folgen. Umgehend zu den Sammelstationen gehen. Keine Aufzüge nutzen und kein Gepäck mitnehmen. Wenn verrauchte Zonen des Schiffes passiert werden müssen, gebückt gehen oder auf dem Boden kriechen. Leuchtstreifen in Bodenhöhe zeigen den Fluchtweg an. In den Sammelstationen werden Rettungswesten verteilt. Die Crew führt die Passagiere von dort zu den Rettungsbooten, Rettungsinseln oder Evakuierungsrutschen. Wenn möglich, unbedingt Kindern und anderen Passagieren helfen.
Um höchstmögliche Sicherheit auf Kreuzfahrtschiffen zu gewährleisten, fordert der ADAC von den Reedereien:
  - Verantwortungsbewusstsein der Crew gegenüber den Passagieren zu
    schulen und regelmäßige Notfallübungen unter realen Bedingungen
    durchzuführen.
  - Gebrauch der Rettungswesten live zu demonstrieren.
  - Technische Sicherheitseinrichtungen regelmäßig zu warten.
  - Sicherzustellen, dass auch Menschen mit Behinderungen problemlos
    von Bord können.
  - Sicherheitshinweise in mehreren Sprachen per Lautsprecher oder
    Video vor Ablegen aus dem Hafen zu übertragen und gedruckt zur
    Verfügung zu stellen.
  - Fluchtwege und Sicherheitseinrichtungen deutlich zu
    kennzeichnen.
Quelle:      ADAC

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